Aktuelles
02. März 2012
Kunstausstellung im Kurhaus Freiamt - Aquarell- und Acrylbilder von Marianne Herzog
Freiamt (rk.) Im Kurhaus Freiamt stellt Marianne Herzog aus Denzlingen in der Kunstausstellung unter dem Thema „Freude an Aquarell- und Acrylbildern“ ihre Werke aus. Diese Ausstellung ist von Sonntag, 05. Februar 2012, bis zum Freitag, 02. März 2012, täglich von 09:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.
Weitere Informationen bei der Tourist-Information Freiamt, Telefon 07645/91030, Internet: www.freiamt.de
Weitere Informationen bei der Tourist-Information Freiamt, Telefon 07645/91030, Internet: www.freiamt.de
04. März 2011
Fahren Sie mit! - Kostenlose Tour für Bürger aus Freiamt zur Gebäude.Energie.Technik 2012 in Freiburg am 4. März 2012
Der Verein „Strategische Partner – Klimaschutz am Oberrhein“ lädt Sie herzlich zu einer gemeinsamen Bustour nach Freiburg zur Messe Gebäude.Energie.Technik (GETEC) ein.
Die Messe ist die größte Veranstaltung für Gebäude- und Sanierungsfragen in der Region: Auf 10.000 Quadratmetern präsentieren Hersteller, Händler, Handwerker, Dienstleister, Planer und Berater die neuesten Entwicklungen der Branche mit Blick auf Energieeffizienz und den Einsatz Erneuerbarer Energien. Für private Besucher, die sich über den Stand der Technik und die aktuelle Gesetzeslage informieren möchten, ist die GETEC (www.getec-freiburg.de) die ideale Anlaufstelle.
Die Teilnahme an der GETEC war für Sie noch nie so einfach wie dieses Jahr: Sie haben die Möglichkeit, gemeinsam mit einer Gruppe anderer interessierter Bürger aus Freiamt nach Freiburg zu fahren. Ein weiterer Vorteil: Sie können sich in der Gruppe mit Nachbarn und anderen Bürgern aus Freiamt austauschen, die sich in einer ähnlichen Situation befinden und ähnliche Fragen haben wie Sie.
Die Messetouren werden durch die Energieagentur Regio Freiburg organisiert. Die Touren dauern ab Ankunft in Freiburg ca. 4 Stunden, der Ablauf ist speziell auf Ihre Bedürfnisse ausgerichtet:
Sie werden per Bus in Freiamt abgeholt und nach der Tour auch wieder zurückgebracht.
Sie bekommen bereits im Bus Informationsmaterial und einen detaillierten Zeitplan.
Bei der Ankunft in Freiburg werden Sie von einer Messe-Hostess empfangen und zur Messe begleitet.
Ein Messe-Guide begleitet Sie bei einem individuell für Ihre Gruppe organisierten Rundgang über die Messe.
Danach haben Sie genügend Zeit, sich selbst auf der Messe umzusehen
Sie haben die Möglichkeit, bei einem kostenlosen, halbstündigen Beratungsgespräch auf dem „Marktplatz Energieberatung“ ihre individuellen Sanierungs- und Energiefragen beantworten zu lassen. Für das Beratungsgespräch ist eine separate Anmeldung erforderlich, Sie erhalten dazu noch gesonderte Informationen.
Die Tour findet am Sonntag, 4. März 2012 statt, Abfahrt ist um 12:00 Uhr am Parkplatz beim Kurhaus (voraussichtliche Rückkehr 18:00 Uhr).
Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Anmeldung bis zum 27. Februar 2012 ist erforderlich.
Sollten Sie Fragen oder keine Möglichkeit haben, sich online anzumelden, wenden Sie sich bitte an Frau Jordan, Tel. 07645-9102-12.
Bringen Sie sich auf den neusten Stand in Sachen Gebäudesanierung und Erneuerbare Energien. Fahren Sie mit!
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Bürgermeisterin
Hannelore Reinbold-Mench
2012
Versand der Steuererklärungsvordrucke eingestellt
Die Steuerverwaltung des Landes Baden-Württemberg stellt ab sofort den Zentralversand der Steuererklärungsvordrucke ein. Das gilt erstmals für die Steuererklärung für das Jahr 2011. „Der Papierversand der Erklärungsvordrucke ist nicht mehr zeitgemäß, teuer und auch nicht umweltfreundlich“, so die Präsidentin der Oberfinanzdirektion Karlsruhe, Andrea Heck.
Die elektronische Steuererklärung setzt sich mehr und mehr durch. Die Steuerverwaltung stellt hierzu kostenlos ihr Verfahren ELSTER zur Verfügung. Viele Bürgerinnen und Bürger nutzen aber auch kommerzielle Steuersoftwareprogramme. Baden-Württemberg nimmt bei den elektronisch abgegebenen Steuererklärungen den Spitzenplatz unter den Flächenländern ein. Der Anteil der elektronisch abgegebenen Erklärungen hat sich in den letzten 6 Jahren um über 25 Prozentpunkte verbessert und beträgt heute rund 33 Prozent. Die Bürgerinnen und Bürger haben aber auch die Möglichkeit, die Steuererklärungsvordrucke elektronisch im Internet auszufüllen und herunterzuladen.
Der zentrale Vordruckversand verursachte in den letzten Jahren einen sehr hohen Aufwand. Die Versendung der Erklärungsvordrucke hat jährlich durchschnittliche Kosten in Höhe von rund 860.000 Euro verursacht. Aufgrund der Vielfalt der mittlerweile für die individuellen Verhältnisse notwendigen Vordrucke wurde deren spezifische Zusammenstellung für den einzelnen Steuerbürger immer schwieriger. Dennoch konnte keine absolute Zielgenauigkeit beim Zentralversand gewährleistet werden. Manche Empfänger haben deshalb die nicht benötigten Papiervordrucke weggeworfen. Die Abschaffung des Versandes der Papiererklärungen trägt somit auch dem Umweltschutz Rechnung.
Mit der Abschaffung des Zentralversands folgt Baden-Württemberg der Mehrheit der Länder. In 12 anderen Bundesländern ist er nicht üblich.
„Wir empfehlen die elektronische Abgabe der Steuererklärung. Sie bietet viele Vorteile. So brauchen z.B. Belege und Bescheinigungen nur auf Anforderung des Finanzamts vorgelegt zu werden. Im Übrigen können, falls ELSTER bereits im Vorjahr genutzt wurde, die Vorjahresdaten übernommen werden“, so die Oberfinanzpräsidentin.
Nähere Informationen hierzu finden Sie unter www.elster.de. Darüber hinaus bietet die Steuerverwaltung die Vordrucke in Kürze auch unter www.fa-baden-wuerttemberg.de elektronisch zum ausfüllen und herunterladen an. Für die Bürger des Landes Baden-Württemberg, die auch zukünftig ihre Steuererklärung auf den amtlichen Papiervordrucken abgeben möchten, werden wie bisher die Vordrucke alsbald in den Finanzämtern sowie in den Gemeindeämtern zur Abholung vorgehalten. Eine Übersendung der Vordrucke durch das Finanzamt auf Anfrage des Bürgers ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
Die elektronische Steuererklärung setzt sich mehr und mehr durch. Die Steuerverwaltung stellt hierzu kostenlos ihr Verfahren ELSTER zur Verfügung. Viele Bürgerinnen und Bürger nutzen aber auch kommerzielle Steuersoftwareprogramme. Baden-Württemberg nimmt bei den elektronisch abgegebenen Steuererklärungen den Spitzenplatz unter den Flächenländern ein. Der Anteil der elektronisch abgegebenen Erklärungen hat sich in den letzten 6 Jahren um über 25 Prozentpunkte verbessert und beträgt heute rund 33 Prozent. Die Bürgerinnen und Bürger haben aber auch die Möglichkeit, die Steuererklärungsvordrucke elektronisch im Internet auszufüllen und herunterzuladen.
Der zentrale Vordruckversand verursachte in den letzten Jahren einen sehr hohen Aufwand. Die Versendung der Erklärungsvordrucke hat jährlich durchschnittliche Kosten in Höhe von rund 860.000 Euro verursacht. Aufgrund der Vielfalt der mittlerweile für die individuellen Verhältnisse notwendigen Vordrucke wurde deren spezifische Zusammenstellung für den einzelnen Steuerbürger immer schwieriger. Dennoch konnte keine absolute Zielgenauigkeit beim Zentralversand gewährleistet werden. Manche Empfänger haben deshalb die nicht benötigten Papiervordrucke weggeworfen. Die Abschaffung des Versandes der Papiererklärungen trägt somit auch dem Umweltschutz Rechnung.
Mit der Abschaffung des Zentralversands folgt Baden-Württemberg der Mehrheit der Länder. In 12 anderen Bundesländern ist er nicht üblich.
„Wir empfehlen die elektronische Abgabe der Steuererklärung. Sie bietet viele Vorteile. So brauchen z.B. Belege und Bescheinigungen nur auf Anforderung des Finanzamts vorgelegt zu werden. Im Übrigen können, falls ELSTER bereits im Vorjahr genutzt wurde, die Vorjahresdaten übernommen werden“, so die Oberfinanzpräsidentin.
Nähere Informationen hierzu finden Sie unter www.elster.de. Darüber hinaus bietet die Steuerverwaltung die Vordrucke in Kürze auch unter www.fa-baden-wuerttemberg.de elektronisch zum ausfüllen und herunterladen an. Für die Bürger des Landes Baden-Württemberg, die auch zukünftig ihre Steuererklärung auf den amtlichen Papiervordrucken abgeben möchten, werden wie bisher die Vordrucke alsbald in den Finanzämtern sowie in den Gemeindeämtern zur Abholung vorgehalten. Eine Übersendung der Vordrucke durch das Finanzamt auf Anfrage des Bürgers ist grundsätzlich nicht vorgesehen.