Gesplittete Abwassergebühr in Freiamt

Was ist die gesplittete Abwassergebühr?

Bisher wurden die Abwassergebühren, das heißt die Gebühren für die Ableitung und Reinigung des Schmutz- und Niederschlagswassers, allein nach dem Frischwasserverbrauch berechnet. Ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg verlangt nun eine Änderung dieser Praxis.

Zukünftig ist eine verursachergerechtere Abrechnung durch die Trennung (Splittung) der bisherigen Abwassergebühr in eine Schmutz- und Niederschlagswassergebühr vorzunehmen.

Es wird keine zusätzliche Gebühr eingeführt, es findet "nur" eine Gebührenumverteilung statt. Dadurch ergibt sich ein höheres Maß an Gebührengerechtigkeit, da dann nur für das Abwasser Gebühren zu bezahlen sind, das auch tatsächlich vom jeweiligen Grundstück in die Anlagen der öffentlichen Abwasserbeseitigung eingeleitet wird.

Weitere Informationen finden Sie auf der gemeinsamen Homepage zur gesplittete Abwassergebühr der Gemeinden Freiamt, Gutach, Sexau, Simonswald, Winden und der Stadt Waldkirch.