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Grundsteuerbescheide 2025

icon.crdate09.01.2025

Sie werden in den nächsten Tagen Ihren Grundsteuerbescheid für das Jahr 2025 erhalten!

Wichtige Hinweise hierzu können Sie der Beilage "Hinweise zur Grundsteuerreform" (PDF-Dokument, 698,11 KB, 10.12.2024) welche jedem Bescheid beigefügt ist, entnehmen.

Weitere Informationen erhalten Sie auch unter www.grundsteuer-bw.de

Häufig gestellte Fragen zu den Grundsteuerjahresbescheiden:

Was ist der Unterscheid zwischen dem Grundsteuerwert-/Grundsteuermessbescheid und dem Grundsteuerbescheid?

Nach Abgabe Ihrer Grundsteuererklärung haben Sie von Ihrem Finanzamt den Grundsteuerwert- und den Grundsteuermessbescheid erhalten.
Bei Fragen zum Messbetrag wenden Sie sich bitte an Ihr Finanzamt.

Der Grundsteuerbescheid wurde aufgrund der Angaben im Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes von der Gemeinde erlassen und beinhaltet die Höhe der zu entrichtenden Grundsteuer auf Grundlage des Hebesatzes der Gemeinde.

Wann wurde der Hebesatz beschlossen?

Der Hebesatz für die Gemeinde Freiamt wurde in der Gemeinderatssitzung am 08.10.2024 beschlossen. Zur Satzung

Der Hebesatz ist niedriger als bisher. Trotzdem muss ich mehr Grundsteuer bezahlen. Warum?

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil festgestellt, dass die bisherige Verteilung der Grundsteuer nicht verfassungsgemäß ist, daher wurde eine Neuregelung der Grundsteuer erforderlich. Dabei kann es teilweise zu deutlichen „Belastungsverschiebungen“ im Vergleich zu der bisherigen Rechtslage sowie zwischen den einzelnen Nutzungen und örtlichen Lagen der Grundstücke kommen. Deshalb gibt es Grundstücke, für die ab dem Jahr 2025 mehr Grundsteuer als bisher zu bezahlen ist, und Grundstücke, für die weniger als bisher zu bezahlen ist. Belastungsverschiebungen treten als Konsequenz aus der Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils auf.

Warum gehört mein Haus jetzt zur Grundsteuer B und nicht mehr zum landwirtschaftlichen Betrieb?

Sowohl das neue Bundesmodell, als auch das Landesgrundsteuergesetz regeln, dass die Wohnungen/Wohnhäuser der Landwirte wie die Wohnungen/Wohngebäude von Nicht-Landwirten der Grundsteuer B unterliegen. Die Gemeinde hat hierauf keinen Einfluss.

Warum wird das gesamte landwirtschaftliche Grundstück, auf dem das Wohnhaus steht, zur Grundsteuer B gerechnet?

Eventuell haben Sie die Abgrenzung für die Wohnung/Wohngebäude (sogenannter "Wohnteil") in der Grundsteuererklärung nicht vorgenommen.

Oder: Wenn Sie die Grundsteuererklärung nicht abgegeben haben, fehlte die Abgrenzung. Das Finanzamt hat dann in der Schätzung das gesamte Grundstück zugrunde gelegt. Bitte klären Sie das mit dem zuständigen Finanzamt.

Warum habe ich nur für mein Objekt A einen Grundsteuerbescheid bekommen und nicht auch für das Objekt B?

In diesen Fällen liegt der Messbescheid bei der Gemeinde noch nicht vor
- Haben Sie dafür einen Messbescheid vom Finanzamt erhalten? Bitte senden Sie eine Kopie hiervon , wir fragen beim Finanzamt nach.
- Wenn nein: Sobald der Messbescheid bei uns eingeht, erhalten Sie auch für das Objekt B einen Grundsteuerbescheid. Näheres hierzu können Sie auch beim Finanzamt erfragen.

Die Grundstücksfläche ist falsch bzw. die Berechnung des Grundsteuermessbescheids ist falsch?

Die Festsetzung der Fläche bzw. die sonstigen Festsetzungen im Grundsteuerwertbescheid bzw. Grundsteuermessbescheid (Grundlagenbescheide) erfolgt durch das
zuständige Finanzamt. Die Gemeindeverwaltung ist bis zu einer möglichen Änderung an den bestehenden o.g. Grundlagenbescheid gebunden.
Bitte wenden Sie sich an Ihr zuständiges Finanzamt.

Warum steht meine Frau/mein Mann/weitere Eigentümer nicht mehr auf dem Bescheid?

Sofern diese auch nicht auf dem Messbescheid stehen:
- Vermutlich haben Sie in der Grundsteuererklärung nur sich als Eigentümer angegeben.

Mir gehört das Grundstück nicht/nicht mehr. Warum erhalte ich den Grundsteuerbescheid?

Diese Angaben wurden vom Finanzamt im Messbescheid festgesetzt. Wenn diese nicht richtig sind, wenden Sie sich bitte an das Finanzamt.


Bei Eigentumswechsel: Aufgrund des Kaufvertrags erstellt das Finanzamt automatisch einen neuen Messbescheid zum 1. Januar des auf den Kauf folgenden Jahres. Bis zur Bearbeitung durch das Finanzamt bleiben Sie steuerpflichtig. Sobald der Messbescheid des Finanzamts vorliegt, erhalten Sie von uns einen „Aufhebungsbescheid“. Gezahlte
Grundsteuer erstatten wir Ihnen dann von Amtswegen.

Ich bin mit der Höhe der Grundsteuer nicht einverstanden. Wie kann ich mich dagegen wehren?

Gegen Bescheide der Gemeinde kann grundsätzlich bei der Gemeinde Widerspruch eingelegt werden; also auch gegen die Grundsteuerbescheide.


Gegen die Bescheide des Finanzamts (Grundsteuerwertbescheide und Grundsteuermessebescheide) kann beim Finanzamt innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids Einspruch eingelegt werden.

Die Gemeinde ist bei Erstellen des Grundsteuerbescheids an die Bescheide des Finanzamtes, insbesondere den dort festgesetzten Messbetrag, gebunden.
Sofern sich die Bedenken ausschließlich gegen den Inhalt des Grundsteuerwertbescheids oder Messbescheids (z.B. Höhe des Grundsteuerwerts oder Messbetrag) richten, ist der Einspruch gegen den Messbescheid/Grundsteuerwertbescheid beim Finanzamt zielführend. Denn die Gemeinde ist bei Erlass des Grundsteuerbescheids an den Inhalt des Grundsteuermessbescheids bzw. Grundsteuerwertbescheids gebunden.

Dagegen ist bei falschem Hebesatz oder falscher Übernahme des Messbetrags aus dem Grundsteuermessbescheid Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid bei der Gemeinde einzulegen.

Muss ich Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid einlegen, auch wenn ich Einspruch gegen den Grundsteuermessbescheid/Grundsteuerwertbescheid eingelegt habe?

Sofern sich die Bedenken ausschließlich gegen den Inhalt des Grundsteuerwertbescheids oder Messbescheids (z.B. Höhe des Grundsteuerwerts oder Messbetrag) richten, ist ein Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid nicht notwendig (und auch nicht sinnvoll).

Die Gemeinde ist bei Erlass des Grundsteuerbescheids an den Inhalt des Grundsteuermessbescheids bzw. Grundsteuerwertbescheids gebunden. Wenn die Gemeinde beispielsweise den festgesetzten Messbetrag in ihren Grundsteuerbescheid richtig übernommen hat, ist ein Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid in der Regel
erfolglos und der Widerspruch wird von der Gemeinde (bzw. Rechtsaufsichtsbehörde) kostenpflichtig zurückgewiesenen. Soweit der Einspruch beim Finanzamt gegen den
Grundsteuermessbescheid erfolgreich ist, ist die Gemeinde verpflichtet, den daraus resultierenden Grundsteuerbescheid von Amtswegen entsprechend zu ändern. Eventuell
zu viel gezahltes Geld erhalten Sie dann automatisch zurück. Ein separater Widerspruch ist hierfür weder notwendig noch zielführend!

Muss ich die Grundsteuer bezahlen, auch wenn ich Einspruch beim Finanzamt eingelegt habe?

Ein Einspruch beim Finanzamt entbindet nicht von der Verpflichtung die Grundsteuer zu bezahlen. Soweit ein Einspruch gegen den Grundsteuermessbescheid erfolgreich ist,
ändert die Gemeinde in Folge den Grundsteuerbescheid und erstattet die zu viel gezahlte Grundsteuer zurück.

Muss ich die Grundsteuer bezahlen, auch wenn ich Widerspruch bei der Gemeinde eingelegt habe?

Ein Widerspruch entbindet nicht von der Verpflichtung die Grundsteuer zu bezahlen. Soweit ein Widerspruch erfolgreich ist, wird der Grundsteuerbescheid geändert und die zu viel gezahlte Grundsteuer erstattet.

Kann ich den Jahresbetrag in einem Betrag bezahlen?

Sie können eine Jahreszahlung beantragen. Diese gilt dann erst ab nächstem Jahr. Der Antrag muss bei uns bis spätestens 30. September eingehen.