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Badekarten für kinderreiche Familien
Familien und Alleinerziehende die in Freiamt wohnen, erhalten sofern sie drei und mehr Kinder im Alter bis zu 16 Jahren haben, für jedes dieser Kinder einen Gutschein über 10-mal freien Eintritt in das Hallenbad im Kurhaus Freiamt. Die Gutscheine sind personengebunden und nicht übertragbar.
Es erhalten jedoch nur Kinder ab 3 Jahren Gutscheine, da der Eintritt für Kinder unter 3 Jahren kostenlos ist und sie keine Eintrittskarten benötigen.
Die Gutscheine können Sie im Rathaus, nach vorheriger Terminvereinbarung, beantragen.
Landesfamilienpass

Mit dem Landesfamilienpass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit, Familie und Sozialordnung kann der berechtigte Personenkreis staatliche Schlösser und Gärten und die staatlichen Museen des Landes unentgeltlich besuchen.
Einen Landesfamilienpass können folgende Personen erhalten:
- Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern (dies können auch Pflege- oder Adoptivkinder sein), die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Familien, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind mit mindestens 50 v. H. Erwerbsminderung in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Familien, die Kinderzuschlags-, Wohngeld- oder Hartz IV-berechtigt sind und die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
Zum Familienpass werden jährlich Gutscheine ausgegeben. Die Gutscheine sind beim Besuch der jeweils genannten Einrichtung unter Vorlage des Landesfamilienpasses dort abzugeben. Sie gelten nur für die im Familienpass aufgeführten Personen.
Bitte bringen Sie mit:
- Personalausweis oder Reisepass
- Kindergeldberechtigungsnachweis
- bei behinderten Kindern: Schwerbehindertenausweis
Den Antrag auf den Landesfamilienpass stellen Sie im Bürgerbüro im Rathaus.
Bitte vereinbaren Sie vorher einen Termin.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Ministeriums für Soziales und Integration Baden Württemberg
Bildungsprogramm STÄRKE

Das Landesprogramm STÄRKE unterstützt Eltern bei den vielfältigen Aufgaben der Pflege und Erziehung der Kinder.
STÄRKE soll Eltern ermutigen, Elternkurse oder Elterntreffs zu besuchen.
Außerdem ist durch STÄRKE eine finanzielle Unterstützung möglich, so dass Familien an Kursen und Angeboten teilnehmen können.
Nähere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises Emmendingen und auf der Homepage vom Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg.
Musikschule Nördlicher Breisgau
Mit einem vielfältigen Angebot fördert die Musikschule Nördlicher Breisgau vor Ort musikalische, tänzerische und künstlerisch kreative Fähigkeiten von klein auf.
Haben Sie Fragen? Die Musikschule freut sich über Ihr Interesse und beantwortet gerne Ihre Fragen schriftlich oder auch telefonisch.
Auf der Homepage der Musikschule finden Sie ausführliche Informationen
Musikschule Nördlicher Breisgau
07641 9225-30
07641 9225-33
www.musikschule-em.de
E-Mail schreiben
Geschäftsstelle der Musikschule
Am Gaswerk 3
79312 Emmendingen
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