Barrierefreiheit: Gemeinde Freiamt

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Barrierefreiheit

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Barrierefreiheit

Barrierefrei bedeutet, dass ein Internet-Angebot auch für Menschen mit unterschiedlichsten Einschränkungen lesbar und bedienbar ist. Dies gilt sowohl unter technischen Aspekten (Browser, Betriebssystem) als auch bezogen auf die inhaltlichen Gesichtspunkte (Verständlichkeit, Benutzerfreundlichkeit).

Wir sind bemüht und sehen es als unsere Pflicht, alle Informationen auf dieser Website einfacher zugänglich zu gestalten und eine barrierefreie Nutzung für blinde, sehschwache oder anderweitig beeinträchtige Menschen zu ermöglichen.

Um allen Menschen gleichermaßen die Zugänglichkeit zu Einrichtungen und Institutionen zu gewährleisten, verfolgen wir den Ansatz der Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz gemäß der „Barrierefreie –Informationstechnik-Verordnung“ (BITV), in welcher der Gesetzgeber die Vorgaben der Barrierefreiheit für öffentliche Einrichtungen, Behörden und Ämter festgelegt hat. Diese Verordnung basiert auf einer internationalen Empfehlung, den „Web Content Accessibility Guidelines“, in welchen festgelegt wurde, wie Webinhalte gestaltet werden müssen, um sie für Menschen mit Behinderungen barrierefrei nutzbar zu machen.

Sollten Sie Fragen oder Anmerkungen zur barrierefreien Nutzung unseres Internet-Angebots haben, wenden Sie sich bitte an:

Christa Bührer
07645 9102-0
E-Mail schreiben

DURCHSETZUNGSVERFAHREN

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde oder diese nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Frau Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Baden-Württemberg
Telefonnummer:0711 279-3360
Poststelle(@)bfbmb.bwl.de
Website:
Sozialministerium Landesbehindertenbeauftragte
Behindertenbeauftragter
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

Ohne Schranken im Netz

Der Internetauftritt der Gemeinde Freiamt ist barrierefrei aufgebaut. Barrierefrei bedeutet, dass die Internetseiten technisch, gestalterisch und mit verschiedenen Funktionen so aufgebaut wurden, dass die Inhalte auch Menschen mit körperlichen oder altersbedingten Behinderungen ohne Barrieren zugänglich sind. Blinde und sehbehinderte Besucher des Internetauftritts lassen sich die Inhalte durch so genannte Screenreader vorlesen oder in Blindenschrift ausgeben. Die Programmierung der Homepage der Gemeinde Freiamt unterstützt die problemlose Ausgabe der Inhalte dieser Geräte. Willkommener Nebeneffekt: Durch die hochwertige Programmierung können die Inhalte zum großen Teil auch von tragbaren Mini-Computern, so genannten PDAs (Persönliche Digitale Assistenten), abgerufen werden.

Bereits bei der Gestaltung des Layouts werden Kontraste, Schriftgrößen und gutlesbare Schriftarten eingesetzt und die gute Lesbarkeit für sehbehinderte Nutzer beachtet. Sollten die Inhalte dennoch zu klein dargestellt sein, kann der Nutzer mit einem Klick Texte und Bilder, d.h. die gesamte Seite vergrößern oder verkleinern. Nutzer, die durch ihre Behinderung in der Mobilität eingeschränkt sind, können innerhalb der Homepage ganz ohne Einsatz der Maus surfen. Denn die einzelnen Internetseiten können durch den Einsatz von Tastaturabkürzungen angewählt werden. Viele weitere Details wie Bildbeschreibungen, die Verwendung ausschließlich deutscher Sprache und die Kennzeichnung von Links erleichtern Menschen mit Behinderungen das Besuchen dieses Internetauftritts. Dabei wünschen wir jedem Nutzer viel Vergnügen.

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